Sozialgeheimnis + Datengeheimnis
Erklärung über die Verpflichtung auf das Sozialgeheimnis nach §35 SGB-I und das Datengeheimnis nach §5 BDSG.
Hiermit erkläre ich, Martin Röder, geboren am 20.07.1989, dass ich mündlich sowie schriftlich über die einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Sozialgesetzbuches in Kenntnis gesetzt, über die sich daraus ergebenden besonderen Anforderungen an die Dienstsicherheit und den Datenschutz bei der Ausübung meiner Tätigkeiten vertraut gemacht und auf das Sozialgeheimnis nach §35 SGB-I und das Datengeheimnis §35 BDSG verpflichtet wurde bzw. bin.
Ich wurde insbesondere darüber belehrt, dass es mir untersagt ist, geschützte Sozialdaten und personenbezogene Daten zu einem anderen als dem zur jeweiliegen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder zu nutzen. Daten, die ich über Patienten erhalte, sowie persönliche Probleme und Sachverhalte, die Patienten/Angehörige mir mitteilen, werde ich weder offenbar noch außerhalb des Dienstwegs weitergeben.
Die Pflicht zur Wahrung des Sozial- und des Datengeheimnisses bleibt auch nach Beendigung einer jeder Tätigkeit bestehen.
Eine Verletzung dieser gesetzlichen Pflichten kann mit Freiheits- und Geldstrafe geahndet werden. Mir ist darüber hinaus bewusst, dass eine Verletzung dieser Pflichten zu einer fristlosen "Abmahnung" meiner Webseite (der-pflegeblogger.de) führen kann. Meine Arbeitgeber sind in diesem Falle nicht dazu verpflichtet, mich für ein solches Verhalten beruflich ab zumahnen!
Hello, I'm Sören!





