4Jan/12

Neues Jahr, neues Gesetz: Familienpflegezeit

Familienzeit MinisteriumHallo zusammen,

erstmal ein frohes neues Jahr allerseits. Ich hoffe, ihr seid gut ins Jahr 2012 (was ja bekanntlich großartig wird) gestartet. Und wie es ja jedes Jahr zum 01. Januar der Fall ist, sind auch 2012 zahlreiche neue Gesetze in Kraft getreten. Darunter eines zur Familienpflegezeit. Noch vor knapp 2 Wochen hatte ich ja hier berichtet, dass die Vereinbarkeit und Pflege und Beruf in kaum einem Unternehmen richtig geregelt ist. Zwar schafft das Gesetz jetzt auch keinen Zwang für Unternehmen, ihren Mitarbeitern die Familienpflegezeit auch zuzugestehen, aber sicherlich erhöht es die Bereitschaft der Firmen.

Vorgängermodell seit 2008
Wie ihr vielleicht wisst, gibt es schon seit dem 01.07.2008 einen Anspruch auf Pflegezeit. Bislang konnten sich Beschäftigte für die Pflege naher Angehöriger für maximal sechs Monate komplett oder teilweise von der Arbeit frei stellen lassen. Während der Freistellung erhielten sie aber bisher kein Gehalt. Und hierauf liegt nun der Schwerpunkt des neuen Gesetzes zur Familienpflegezeit

Familienpflegezeit – Wie funktioniert das?
Künftig können Arbeitnehmer zur Pflege ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren und erhalten ein angepasstes Gehalt vom Unternehmen. Dieses angepasst Gehalt ist in meinen Augen gut geregelt. Als Beispiel: Arbeitet man nur noch die Hälfte und pflegt in der anderen, freigewordenen Zeit eine Person in der Familie, dann erhält man dennoch 75% seines Gehalts. Die finanziellen Einbußen sind also nicht allzu hoch. Im Gegenzug muss man dann aber natürlich auch, wenn man wieder mit voller Stelle/ Arbeitszeit in die Arbeitswelt zurückkehrt, 100% arbeiten und erhält nur 75% seines Gehalts. Das gilt entsprechend so lange, bis die Minuszeit auf dem Zeitkonto aufgebraucht ist. Wer also kräftig Überstunden schiebt, kann seine Minusstunden schneller abbauen.

Familienpflegezeit Familienpflegezeit Modell

Für alle, die jetzt zum Chef gehen wollen und die Familienpflegezeit verlangen: Es gibt leider keinen Rechtsanspruch auf Gewährung, sondern man ist noch darauf angewiesen, dass das Unternehmen mitspielt. Das ist auch mein einziger Kritikpunkt an dieser eigentlich (wie ich finde) sehr guten Regelung. Also dann mal lieber nett und vorsichtig als allzu fordernd beim Chef anfragen. Dann klappts auch mit der Familienpflegezeit :)

Hier noch eine Ergänzung in Videoform, die auch einen guten Einblick bzw. Überblick über das Thema gibt:

Kommentare (0) Trackbacks (0)

Sorry, the comment form is closed at this time.

Trackbacks are disabled.